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22.11.2017 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 570/2017

AfD will Löschpflicht-Gesetz aufheben

Berlin: (hib/PST) Das noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/81) vor, den sie jetzt im Bundestag eingebracht hat. Das Gesetz stelle „einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar“, schreiben die AfD-Abgeordneten zur Begründung. Aufgrund „nicht legaldefinierter Begriffe“ wie „Hasskriminalität“ oder „strafbare Falschnachrichten“ bestehe „eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung“.

Die Fraktion beklagt zudem „eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung“, wodurch „dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird“. Im Gegensatz zu rechtswidrigen oder falschen Inhalten im Rundfunk- oder Verlagswesen, die „regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts über den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte weder widerrufen noch gelöscht werden“, seien „die Netzwerkbetreiber angehalten, bereits beim Verdacht auf Rechtswidrigkeit die Kommentare unverzüglich selbst zu löschen“. Den sogenannten sozialen Netzwerken bescheinigt die AfD-Fraktion, sie ergänzten „die politisch-gesellschaftliche Debatte um ein Meinungsspektrum, welches aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen politisch-medialen Vernetzung des Rundfunk- und Verlagswesens einer Selbstzensur zum Opfer gefallen ist oder aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt wird“.

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