Vor-Ort-Kontrollen beim Rüstungsexport
Berlin: (hib/FB) Die 2016 eingeführten Kontrollen zum Verbleib deutscher Waffenexporte betreffen während der zweijährigen Pilotphase nur staatliche Empfänger. Dies geht aus der Antwort (19/334) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/155) hervor. In diesem Testzeitraum werde nur bei staatlichen Empfängern von kleinen und leichten Waffen sowie bestimmten Schusswaffen überprüft, ob die Exporte tatsächlich dort blieben. Empfänger von Waffenexporten sollen beim Kauf den so genannten Post-Shipment-Kontrollen zustimmen - allerdings handelt es sich dabei um eine „Kann“-Bestimmung. Letztere sei aus gesetzessystematischen Erwägungen eingeführt worden, erklärt die Bundesregierung weiter.
Derzeit arbeite die Regierung daran, die Rüstungsexportkontrolle neu zu organisieren und strukturieren. Sie bemühe sich auch darum, die Überprüfungen europaweit anzugleichen, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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