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12.03.2018 Inneres — Antwort — hib 143/2018

Kein Geld für Extremisten

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesprogramme der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention richten sich ausdrücklich nicht gegen politische Parteien oder wollen willkürlich die Chancengleichheit von Parteien beeinträchtigen. Derartige Projekte seien nicht förderwürdig, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/1056) auf eine Kleine Anfrage (19/770) der AfD-Fraktion. So sei ihr auch nicht bekannt, dass Projekte gefördert würden, die sich gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) richteten.

Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf Veranstaltungen des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ in Zusammenarbeit mit der sogenannten Antifa Arnstadt-Ilmenau hingewiesen, beispielsweise auf einen Vortrag zum Thema „3 Monate AfD im Thüringer Landtag - Zwischenbericht zum Rechtsruck in Thüringen“ im Jahr 2014. Diverse Veranstaltungen dieses Vereins seien im Zuge des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert worden.

Die Bundesregierung betont, dass die erwähnten lokalen Veranstaltungen Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für Demokratie beziehungsweise der Mikroprojektfonds der Lokalen Aktionspläne (Bundesprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“) seien. Die Förderentscheidungen über diese Einzelmaßnahmen oblägen deren Begleitausschüssen.

Darüber hinaus stellt sie klar, dass Organisationen, die mit Bundesmitteln gefördert würden, „auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen“ müssten. In den Bundesprogrammen „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werde durch ein Begleitschreiben zum Förderbescheid vorgeschrieben, dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche beziehungsweise extremistische Organisationen oder Personen gehen dürften.

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