Keine Erfassung von Erbbaurechten
Berlin: (hib/HLE) Auf Bundesebene gibt es keine zentrale Erfassung von Immobilien, für die ein Erbbaurecht vereinbart worden ist. Auch die Daten wie der Erbbauzins würden nicht erfasst, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3603(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet nach Angaben der Regierung 4.617 Erbbaurechte an bundeseigenen Grundstücken.