Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will über die Art und Weise der Umsetzung der sogenannten BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Kommission für Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel entscheiden. Geplant ist demnach, die 13. und 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung anzupassen. Die für die entsprechende Anpassung an die neuen europäische Anforderungen notwendige Überprüfung des Standes der Technik für Großfeuerungsanlagen sei noch nicht abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4132) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3620). Die Grünen hatten darin die Umsetzung des überarbeiteten „Dokuments für Großfeuerungsanlagen“( LCP BREF) und die neu festgelegten, mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) assoziierten Emissionswerte-Bandbreiten thematisiert.