Neuregelung der Eingliederungshilfe
Berlin: (hib/CHE) Der Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen einer Neuregelung der Eingliederungshilfe gemäß den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) liegt nun als Unterrichtung (19/4500) durch den Bundestag vor. Hintergrund der Untersuchung ist, dass die bisherige Definition des leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe als Menschen mit „wesentlicher“ Behinderung zum 1. Januar 2023 von einer Neudefinition abgelöst werden soll. Die Untersuchung macht Vorschläge dazu, wie die im BTHG noch bewusst offen gehaltenen Kriterien zur Definition des leistungsberechtigten Personenkreises konkretisiert und in einer anwendungsfreundlichen Form operationalisiert werden können.