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08.10.2018 Gesundheit — Anhörung — hib 733/2018

Experten begrüßen Entlastungsgesetz

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten begrüßen das von der Bundesregierung vorgelegte Versichertenentlastungsgesetz (19/4454) in weiten Teilen, sehen bei einigen Regelungen aber Korrekturbedarf. Während die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Sozialverbänden und Krankenkassen befürwortet wird, warnen die Arbeitgeber vor höheren Lohnzusatzkosten.

Im Detail strittig sind die Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für kleine Selbstständige, die Abschmelzung großer Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenkassen und das Verfahren zur Streichung von Karteileichen aus den Bilanzen der Krankenversicherungen. Die Fachleute und Fachverbände äußerten sich in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Montag in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland hat mit der Wiederherstellung der Parität der Zusatzbeitrag ausgedient. Sinnvoll wäre die Einführung eines kassenindividuellen Beitragssatzes.

Der Arbeitgeberverband BDA erinnerte daran, dass die Unternehmen allein die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall finanzieren. Bei einer Beteiligung der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag sollte die günstigste Kasse zugrunde gelegt werden.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, die Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige sei sinnvoll. Damit werde anerkannt, dass die jetzige Beitragsfestsetzung ,,der veränderten Lebens- und Einkommenssituation dieser Mitgliedergruppe„ nicht mehr gerecht werde.

Selbstständigenverbände fordern eine Absenkung der Mindestbemessungsgröße auf einheitlich 450 Euro, damit die Beiträge auch für Teilzeit-Selbstständige mit geringem Einkommen erschwinglich werden.

Von Krankenkassen kritisch gesehen wird die Regelung zur Absenkung ihrer Rücklagen. Nach Ansicht der Betriebskrankenkassen (BKK) birgt die verpflichtende Senkung des Zusatzbeitrags ab einer bestimmten Obergrenze ,,erhebliche Risiken und Wettbewerbsbeeinträchtigungen“. Erst bei Kassen mit mehr als 100.000 Mitgliedern sei sichergestellt, dass bei einer Reduzierung der Finanzreserven ein ,,Auftreten von Hochkostenfällen„ nicht kurzfristig zu einer existenziellen Bedrohung führen könne.

Auch der AOK-Bundesverband sieht die Regelung kritisch und befürchtet, dass finanzielle Handlungsspielräume eingeengt werden. Dies könnte die langfristigen Planungen der Kassen konterkarieren. Zudem müssten die Ausgabensteigerungen durch künftige Gesetzesvorhaben im Blick behalten werden, bevor Rücklagen abgeschmolzen werden.

Bei der geplanten Reduzierung der Beitragsschulden fordert die AOK, auf eine ,,verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung“ zu verzichten. Wie der Rechtswissenschaftler Helge Sodan in der Anhörung sagte, ist die vorgesehene rückwirkende Regelung jedoch nicht zu beanstanden.

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (19/4454) soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, ,,passive„ Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern.

Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden.

Schließlich soll ehemaligen Zeitsoldaten ab 2019 ein einheitlicher Zugang zur GKV ermöglicht werden. Die Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV und nach Ende ihrer Dienstzeit einen Beitragszuschuss, der anstelle der Beihilfe gezahlt wird.

In der Anhörung mitberaten wurden Anträge der Fraktionen von AfD (19/4538), FDP (19/4320) und Die Linke (19/102; 19/4244). In den Anträgen geht es um die Krankenkassenbeiträge für ALG-II-Bezieher und freiwillig versicherte Selbstständige sowie Vorschläge zur künftigen Finanzierung der GKV.

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