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20.12.2018 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 1010/2018

Stellungnahme zu Energie-Gutachten

Berlin: (hib/PEZ) Um die Empfehlungen der Monopolkommission zur Energiewende geht es in einer als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme der Bundesregierung (19/6222). Damit reagiert die Bundesregierung auf die Inhalte des Sondergutachtens der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ vom Oktober 2017. Seitdem seien zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die auch Empfehlungen der Kommission aufgegriffen hätten, heißt es darin.

Grundsätzlich stimmt die Bundesregierung überein, dass ein Hauptaugenmerk auf den Klimazielen auf europäischer und globaler Ebene liegen müsse. Nationale Ziele ergänzten die Beschreibung von Transformationspfaden. Bezogen auf nationale Zielsetzungen erklärt die Bundesregierung zugleich, dass sie derzeit die Notwendigkeit einer fortgesetzten Förderung erneuerbarer Energien sehe. „Aktuell führt das Preisniveau auf dem Strommarkt und im EU-ETS nicht zu Markterlösen, die einen rein marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien in ausreichendem Maß sicherstellen.“ EU-ETS steht für das europäische Emissionshandelssystem. Die Monopolkommission hatte sich für ein langfristiges Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen.

Die Bundesregierung erklärt weiter, sie teile die Auffassung, dass es zur Nutzung regenerativer Energien im Verkehr und bei der Wärmeerzeugung wirksamer Anreize bedarf. Grundsätzlich könne ein Instrument zur Bepreisung von Kohlendioxid ein wirksames Mittel sein, um den Einsatz erneuerbarer Energien und die Sektorkopplung attraktiv zu machen. Gleichwohl müssten Wechselwirkungen mit dem EU-ETS beachtet werden.

Außerdem nimmt die Bundesregierung zu den Themenbereichen Wettbewerb, Gesetzeslage und Netzpolitik Stellung.

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