Beratung über Betriebsrenten vertagt
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nicht wie ursprünglich vorgesehen abschließend über einen Antrag (19/242) der Fraktion Die Linke zur Reform der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten beraten. Der Punkt wurde am Mittwoch auf Antrag der SPD-Fraktion von der Tagesordnung genommen. Nach dem Vorstoß aus dem Bundesgesundheitsministerium zu dem Thema gebe es eine neue Sachlage, hieß es zur Begründung.
Nach einem neuen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Betriebsrentner bei den Beiträgen entlastet werden. So sollen die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten laut Presseberichten ab dem 1. Januar 2020 halbiert werden. Das soll eine Entlastung von rund drei Milliarden Euro bringen. Die zusätzlich nötigen Mittel sollen überwiegend aus Steuern finanziert werden, was in der Koalition allerdings umstritten ist.
Das Problem mit der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten besteht seit einer Gesetzesänderung 2004. Seither müssen Rentner den vollen statt hälftigen Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten zahlen, auch dann, wenn bereits in der Ansparphase auf die jeweiligen Einkommensbestandteile Sozialbeiträge gezahlt wurden. Seit Jahren fordern Betroffene eine Änderung der Regelung und beklagen, dass die Auszahlungen deutlich niedriger ausfallen, als ursprünglich zugesichert.