Expertengremien für das Kanzleramt
Berlin: (hib/STO) Über derzeit vom Bundeskanzleramt unterhaltene Expertengremien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7317) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6944). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, welche Expertengremien, „die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder haupt- oder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten“, das Bundeskanzleramt oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden unterhalten.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, sind „der Digitalrat, der Nationale Normenkontrollrat (NKR), der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und der Innovationsdialog zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaft“ Expertengremien für das Bundeskanzleramt im Sinne der Fragestellung, da diesen Gremien teilweise Hochschullehrer angehören. Den Räten gehörten keine hauptberuflichen Berater oder Personen an, die „haupt- oder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten“.Das sogenannte Karenzzeit-Gremium sei „kein Expertengremium im Sinne der Fragestellung, da ihm keine Hochschullehrer, Berater oder Vertreter von Verbänden etc. angehören“.