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01.02.2019 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 129/2019

Freifunk soll gemeinnützig werden

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will die sogenannten Freifunk-Initiativen fördern und ihnen den Status der Gemeinnützigkeit zukommen lassen. Dies sieht ein von den Ländern erneut eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk (19/6925) vor. Wie die Länder erläutern, gibt es zahlreiche Initiativen, die ein Kommunikationsnetzwerk aufbauen, das kostenloses genutzt werden könne. So würden lokale Bürgernetze entstehen, die einen freien Zugang zum Internet bieten würden. Eine Alternative zu leistungsfähigen Internet-Anschlüssen seien sie aber nicht. Nach der Abgabenordnung könnten Freifunk-Initiativen bisher nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Daher solle die Abgabenordnung ergänzt werden, denn Freifunk sei eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements, das die Digitalisierung hervorgebracht habe.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates. Allerdings würden im Koalitionsvertrag neben der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze weitere Veränderungspotentiale für den Bereich der Gemeinnützigkeit aufgeführt. So sehe der Koalitionsvertrag auch die Entbürokratisierung des Ehrenamts sowie die bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement vor. „Die Bundesregierung wird die steuergesetzlichen Änderungen, die diesbezüglich zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich sind, einschließlich der Förderung des Freifunks, insgesamt in einem Gesetzentwurf bündeln“, heißt es in der Stellungnahme.

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