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12.03.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 255/2019

Einhaltung angeordneter Fahrverbote

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für gesetzliche Regelungen zur Überprüfung der Einhaltung von Fahrverboten wegen Grenzwertüberschreitungen bei den Stickstoffdioxid-Emissionen. Während einer Sondersitzung am Dienstagmorgen votierte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) in einer auf Antrag von Unions- und SPD-Fraktion geänderten Fassung. Die Oppositionsfraktionen lehnten die geplante Novellierung ab. Am Donnerstag soll die Vorlage abschließend im Plenum des Bundestages beraten werden.

Laut dem Gesetzentwurf sollen Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können.

Dazu ist die Aufnahme eines Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz geplant. Darin ist vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden spezielle Daten für Kontrollen „erheben, speichern und verwenden“ dürfen. Dazu gehören der Vorlage zufolge „das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen“, die „für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination“, das „Bild des Fahrzeugs und des Fahrers“ sowie „den Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten“.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird unter anderem festgeschrieben, dass es sich um „stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten“ und nicht um flächendeckende Überprüfungen handeln solle. Eine verdeckte Datenerhebung ist der Vorlage zufolge unzulässig - ebenso wie Bewegtbildaufzeichnungen (Videoaufzeichnungen). Was die Löschfrist der Daten angeht so ist geregelt, dass die Daten im Falle des berechtigten Befahrens der Fahrverbotszone unverzüglich zu löschen sind. Im anderen Falle müssen die Daten nach maximal zwei Wochen gelöscht werden, „selbst wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch gehindert werden würde“.

Trotz der Änderungen äußerten die Oppositionsfraktionen während der Ausschusssitzung Kritik an dem Gesetzentwurf sowie an dem Gesetzgebungsverfahren an sich, das ein Hauruck-Verfahren darstelle. Erst am Vorabend der Sitzung hätten die Änderungsvorschläge der Koalition auf dem Tisch gelegen.

Aus Sicht der Grünen ist der Gesetzentwurf untauglich: Mit ihm werde eine Technik eingeführt, die weder erprobt noch zugelassen sei, sagte der Fraktionsvertreter. Kein Wort verliere der Gesetzentwurf auch über den Umgang mit den Ausnahmen von den Fahrverboten, die die Kommunen erlassen könnten. Ebenso wenig werde auf die Möglichkeit einer Blauen Plakette eingegangen, die aus Sicht der Grünen besser zur Überprüfung der Fahrverbotseinhaltung geeignet ist.

Der AfD-Vertreter kritisierte, es gebe eine Vielzahl von nicht geklärten Ausnahmen, die dazu führe, dass es keine gleichberechtigte Überprüfung geben könne. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge etwa könnten weiterhin bedingungslos die Fahrverbotszonen befahren, weil sie nicht überprüft werden könnten. Es stelle sich die Frage, welchen Sinn ein Gesetz macht, das in weiten Teilen konsequenzlos ignoriert werden könne.

Von einem hochproblematischen Verfahren sprach der Vertreter der FDP-Fraktion. Das Grundsatzproblem der Verhältnismäßigkeit bleibe auch nach den Änderungen weiter bestehen, sagte er. Der Verstoß bleibe eine Ordnungswidrigkeit. Dafür massenhaft Daten von Autofahrern zu erfassen sei schwierig und werde vor Gerichten keinen Bestand haben, so der FDP-Vertreter. Zu kritisieren sei außerdem, dass die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Kosten für die Kommunen nicht geregelt seien.

Mit dem Gesetz erreiche die Überwachung des öffentlichen Raumes ein nicht mehr hinnehmbares Maß, befand der Vertreter der Linksfraktion. Das Gesetz sei unverhältnismäßig, urteilte er. Die Blaue Plakette sei eine Alternative, bei der man keine neuen Daten erheben müsse.

Die Vertreterin der Unionsfraktion wies den Vorwurf eines Hauruck-Verfahrens zurück. Ziel der Koalition sei es gewesen, das Gesetz - ebenso wie die vom Umweltausschuss ebenfalls in einer Sondersitzung beratene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - noch in dieser Woche am Donnerstag durch den Bundestag und am Freitag vor den Bundesrat bringen zu können. Das Gesetz sei nötig, weil die Kommunen gesetzliche Möglichkeiten bräuchten, um die Einhaltung der Fahrverbote überprüfen zu können, sagte sie.

Mit den Änderungen trage man den vom Bundesrat und von Sachverständigen geäußerten Bedenken Rechnung, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Es werde ein notwendiger und angemessener Rahmen für die Überprüfung geschaffen, betonte er.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), sagte auf Nachfrage, die Bundesregierung halte die vorliegende Regelung für zielführender als eine Plakettenlösung. Damit könne nur der ruhende Verkehr überwacht werden. Da es aber um die Frage gehe, wer in die Verbotszonen einfährt, müssten Fahrzeuge im Falle einer Blauen Plakette zur Überprüfung aus dem rollenden Verkehr herausgezogen werden, was nicht zielführend sei, sagte Bilger.

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