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18.03.2019 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 285/2019

Diskussion um Unterkunftskosten

Berlin: (hib/CHE) Die Vorschläge von FDP und Linken für eine Reform der Berechnung der Unterkunftskosten in der Grundsicherung stoßen bei Experten auf ein gemischtes Echo. Das wird in den Stellungnahmen deutlich, die zahlreiche Experten zu einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 18. März 2019, eingereicht haben. Gegenstand der Anhörung waren Anträge der FDP-Fraktion (19/7030) und der Linken (19/6526).

Die Liberalen fordern unter anderem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen der Unterkunft und Heizung, die aber besonderen Einzelfällen dennoch gerecht werden soll. Außerdem sollen die Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Berechnung der Kostenobergrenzen erhalten, indem unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessen“ vermieden oder klar definiert werden. Die Linke fordert, die Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld-II-Bezug existenzsichernd zu gestalten und verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Wohnkostenlücke im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch schließt.

Den FDP-Vorschlag einer Pauschalierung kritisieren einige Experten: So verweist das Institut für Wohnen und Umwelt darauf, eine pauschalierte Leistung müsse so hoch angesetzt werden, dass zu Neuvertragsmietniveau Unterkünfte in ausreichendem Maße anmietbar seien. Die Pauschale könne daher nicht niedriger sein als die derzeitigen Angemessenheitsgrenzen. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht in Kassel, betont, Pauschalierungen und Einzelfallregelungen seien schon heute möglich. Von daher sei nicht zu erkennen, wie die FDP-Vorschläge zu einer einfacheren Handhabung führen können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine Pauschalierung von Wohnkosten ebenfalls ab. Diese seien nur für standardisierbare Ausgabenposten, die für alle Haushalte etwa in gleicher Höhe anfallen, sinnvoll. Der Deutsche Landkreistag plädierte für eine Regelung, die im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung leichter handhabbar sei und nicht regelmäßig die Hinzuziehung externer Dienstleister erfordere. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bewertet diesen Ansatz positiv.

Kritisch äußern sich einige Experten auch zum Vorschlag der Linken, die gesamten Unterkunftskosten schrittweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies sei „ambivalent“, so der DGB. Einerseits würden die Kommunen spürbar entlastet, andererseits bestehe die Gefahr, dass das Engagement der Kommunen bei der Betreuung von Leistungsberechtigten nachlassen könnte. Der Deutsche Landkreistag betont, mit Blick auf den wichtigen kommunalen Charakter der Aufgabe und der Möglichkeiten kommunaler Träger, auf Besonderheiten des kommunalen Wohnungsmarktes einzugehen, sei eine kommunale Verantwortung „essentiell“.

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