Verbotene Organisation „Blood & Honour“
Berlin: (hib/STO) Die verbotene neonazistische Organisation „Blood & Honour - Division Deutschland“ (B&H) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7600). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass B&H und ihre Jugendorganisation „White Youth“ (WY) am 12. September 2000 durch den Bundesinnenminister verboten wurden. Dennoch seien in den Folgejahren immer wieder einzelne Hinweise „auf möglicherweise neu entstehende (über-)regionale Strukturen von B&H in Deutschland bekannt geworden, denen intensiv nachgegangen wurde und wird“.
Aufgrund der Einzelhinweise auf mutmaßliche Mitglieder oder Sympathisanten von B&H und der häufigen Verwendung der entsprechenden Symbolik der verbotenen Organisation in den sozialen Netzwerken sei davon auszugehen, „dass B&H auch mehr als 18 Jahre nach dem Verbot über einen nicht zu unterschätzenden Bekanntheits- (und Beliebtheits-)grad in der Szene verfügt“, führt die Bundesregierung weiter aus. Infolgedessen sei von einer nicht konkret zu beziffernden Anzahl von Sympathisanten und Anhängern auszugehen. Eine bundesweite Struktur von B&H, vergleichbar mit „Blood & Honour - Division Deutschland“ zum Zeitpunkt des Verbots im Jahr 2000, ist laut Vorlage nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht vorhanden, weshalb Personen, „die mit B&H in eine wie auch immer geartete Verbindung gebracht werden“, nicht zwangsläufig als Mitglieder eingeschätzt werden könnten.