Geringe Tarifbindung in der Gastronomie
Berlin: (hib/CHE) Nur noch 40 Prozent der Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe zahlen Löhne nach einem Tarifvertrag. Das geht aus der Antwort (19/8260) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7934) der Grünen-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass sich die Summe festgesetzter Verwarnungsgelder, Bußgelder und Verfallbeträge wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz im Jahr 2018 auf knapp vier Millionen Euro belaufen habe. 2017 seien es noch rund 2,5 Millionen Euro und 2016 rund 1,4 Millionen Euro gewesen.