Steuern für kleine Brauereien
Berlin: (hib/HLE) Wie viele kleine und mittlere Brauereien, die von den vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Änderungen bei der Biersteuer betroffen sind, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8659) erfahren. Die Bundesregierung soll außerdem die durchschnittliche finanzielle Belastung der betroffenen Brauereien angeben. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe im Dezember 2018 festgestellt, dass die Änderung der Biersteuer, die seit 2004 für kleine und mittelständische Brauereien gilt, verfassungswidrig sei. Jahrelang hätten die Betroffenen Brauereien erhebliche Summen zu viel gezahlt. Entsprechende Rückzahlungen an die betroffenen Brauereien seien nicht geplant.