Nach der Reform der Betriebsrenten
Berlin: (hib/CHE) Bisher gibt es in Tarifverträgen in Deutschland noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9796) auf eine Kleine Anfrage (19/9361) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatte darin nach einer Zwischenbilanz des seit Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt, in denen erstmals Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt mit einer garantierten Rentenhöhe eingeführt wurden. Ziel der Bundesregierung war es damals, die Verbreitung von Betriebsrenten gerade in kleineren Unternehmen zu fördern. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verfügten 2018 rund 55 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung.