Mögliche Vorteile durch Moscheesteuer
Berlin: (hib/HLE) Eine stärker eigenständige und verlässliche, vom Ausland unabhängige Finanzierung von Dachverbänden von Moscheegemeinden und Moscheevereinen könne möglicherweise auch durch eine Moscheesteuer erfolgen. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9555). Voraussetzung für eine solche Steuer sei jedoch die Erlangung des Körperschaftstatus gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung. Nach Angaben der Bundesregierung fällt die Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Sie habe daher keine über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehenden Kenntnisse darüber, welche Religionsgemeinschaften im Einzelnen erhebungsberechtigt seien. Auch die Erhebung von Kirchensteuern fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes, wird erläutert.