Evaluierung der KV-Förderrichtlinie
Berlin: (hib/HAU) Auf Grundlage der Verkehrsverflechtungsprognose 2030 wurde nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung der KV-Förderrichtlinie 2012 (Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen) der Ausbaubedarf an Umschlagkapazität für die beiden KV-Sektoren Schiene-Straße und Binnenwasserstraße-Straße ermittelt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/10086) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9314) hervorgeht, beträgt laut der Prognose der Ausbaubedarf der betrieblichen Umschlagkapazität 3,4 Millionen Ladeeinheiten bis 2030. „Unter der Annahme, dass ein KV-Terminal bei einer durchschnittlichen jährlichen Auslastung von 85 Prozent betrieblich voll ausgelastet ist, beträgt der Ausbaudarf der technischen Umschlagkapazität 4,1 Millionen Ladeeinheiten“, schreibt die Regierung.
Auf die Frage, welche Verlagerungseffekte vom Straßengüterverkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße durch die Förderung des Kombinierten Verkehrs in den vergangenen fünf Jahren erreicht werden konnten, vermag die Bundesregierung keine konkreten Daten vorzulegen. Die Daten seien teilweise Gegenstand der Evaluierung der KV-Förderrichtlinie durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die nächste Evaluierung solle im zweiten Halbjahr 2020 begonnen werden, heißt es in der Antwort.
Im Rahmen der Evaluierung werde überprüft, „ob die KV-Förderrichtlinie ihre Ziele erreicht hat“ und die Wirksamkeit und Effizienz der Förderungen begutachtet. Sie werde auch die aufgeworfenen Themen aufgreifen, wie beispielsweise die Prüfung einer Förderung von Ersatzinvestitionen und die Evaluierung des konkreten Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs der KV-Förderung. Zusätzlich würden im Rahmen der Evaluierung regelmäßig Möglichkeiten zur Verbesserung der Förderung begutachtet.