Ausstattung mit Naloxon gefordert
Berlin: (hib/STO) Auf eine „Ausstattung von Angehörigen der Bundessicherheitsbehörden mit Naloxon“ dringt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/10627), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin schreibt die Fraktion, dass für Angehörige der Bundespolizei und weiterer Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt und der Bundeszollverwaltung „ein zunehmendes Gefährdungspotenzial durch die unbeabsichtigte Aufnahme von Carfentanyl und Fentanyl-Derivaten“ bestehe, die schwere gesundheitliche Folgen verursachen oder sogar lebensbedrohlich wirken könnten. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, „schnellstmöglich eine angemessene Ausstattung der potenziell gefährdeten Angehörigen der Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes“ mit dem Gegenmittel Naloxon sicherzustellen sowie entsprechende Schulungen in der Handhabung durchzuführen.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass sich die synthetischen Opioide Carfentanyl und Fentanyl derzeit rasant in den USA verbreiteten. Sie dienten Drogenhändlern zur Streckung von Heroin, wodurch für Drogenabhängige und Einsatzkräfte wie Ersthelfer und Ermittler massive Gefahren entstünden. Schon der Hautkontakt mit wenigen Partikeln Carfentanyl sei tödlich. Daher würden Polizeibeamte in den USA flächendeckend mit dem Gegenmittel Naloxon ausgestattet werden. In etlichen Fällen sei Naloxon, das nasal verabreicht werden kann, bereits zur Wiederbelebung oder Linderung von Vergiftungssymptomen eingesetzt worden.
Laut Bundeskriminalamt befinde sich Carfentanyl auch in Deutschland auf dem Vormarsch, heißt es in der Vorlage weiter. Der Fraktion zufolge ist Naloxon seit September 2018 in Deutschland auch als Nasenspray erhältlich. In dieser Form sei es als Gegenmittel am besten handhabbar und werde von der New Yorker Polizei bereits im Streifenwagen mitgeführt. Das Naloxon-Nasenspray müsse auch in die Standardausrüstung der Bundespolizei und anderer gefährdeter Behörden aufgenommen werden. Naloxon diene dem Eigenschutz, aber auch dem Schutz Dritter wie etwa Drogensüchtiger mit Opiat-Überdosis.