Korrekturbitten des TI im Februar 2019
Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Johann Heinrich von Thünen-Instituts (TI) im Februar 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11830) danach, aus welchen Anlässen das TI im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.