Stärkung des fairen Wettbewerbs
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher und der weiteren Marktteilnehmer vorgelegt (19/12084). Er vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen: Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen sieht er höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Zur Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse wie zum Beispiel Automobilen soll eine Reparaturklausel eingeführt werden, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt und damit den Markt öffnet.
Wie es in dem Entwurf heißt, mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liege ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.