Länder begrüßen Forschungsförderung
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940) begrüßt, aber Änderungen in mehreren Punkten angemahnt. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/11728) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es, durch die Einführung einer steuerlichen Förderung könnten zusätzliche private Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung ausgelöst werden. Langfristig könnten innovative Unternehmen in Deutschland gestärkt sowie Wachstum und Beschäftigung gesichert werden.
Der Bundesrat fordert, auf das seiner Ansicht nach aufwändige und komplizierte zweistufige Prüfverfahren zu verzichten. Das Verfahren sehe vor, dass eine noch durch Rechtsverordnung zu benennende Stelle die Förderwürdigkeit der Forschungsvorhaben dem Grunde nach bescheinigen müsse, während die zuständige Finanzbehörde die Aufwendungen der Höhe nach zu prüfen habe. „Anstatt hier neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen, sollte auf die Kenntnisse der Behörden zurückgegriffen werden, die bereits heute für die direkte Forschungsförderung zuständig sind. Diese besitzen das notwendige Know-how, um die Voraussetzungen für die Gewährung der steuerlichen Forschungszulage sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu prüfen“, erklärt die Länderkammer.
Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung das vorgesehene Antragsverfahren für zielführend, „weil die Prüfung derjenigen Stelle obliegt, die über die notwendigen Kenntnisse verfügt“. Die von den Ländern vorgeschlagene Förderung von Drittaufwand wird abgelehnt.