Korrekturbitten des Kanzleramtes
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundeskanzleramtes geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12066) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11570). Danach gibt das Kanzleramt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, „wenn von Bundeskanzleramt veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das Bundeskanzleramt einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“.