Korrekturbitten des GBA im März
Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im März 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12318) danach, aus welchen Anlässen der GBA im März dieses Jahres bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.