Korrekturbitten der BKM im März 2019
Berlin: (hib/SCR) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der BKM veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die BKM einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/12818) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12298). Die Fraktion hatte sich darin nach Korrekturbitten der BKM im März 2019 erkundigt.