Korrekturbitten des BMVI im März
Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber Medien im März 2019 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12702) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12302). Danach gibt das BMVI lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. „Es liegt weder eine Gesamtübersicht, noch eine detaillierte Auflistung der Fälle für den genannten Zeitraum vor“, schreibt die Bundesregierung.