Berlin: (hib/CHE) Im März 2019 hat das Bundesversicherungsamt (BVersA) gegenüber Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12819) auf eine Kleine Anfrage (19/12314) der AfD-Fraktion.