Vorschläge der Länder zum MDK-Gesetz
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge der Länder für Detailänderungen am MDK-Reformgesetz (19/13397) prüfen. Das geht laut einer Unterrichtung (19/13547) aus der Gegenäußerung der Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor.
Mit der Novelle soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und „Medizinischer Dienst“ (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird organisatorisch vom Verband abgelöst.