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16.10.2019 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 1126/2019

Finanzielle Hilfen für Gewaltopfer

Berlin: (hib/CHE) Opfer von Gewalttaten sollen Leistungen künftig schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (19/13824) der Bundesregierung zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes. Mit diesem Gesetz reagiert die Bundesregierung laut eigener Aussage auf die Auswirkungen des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem 1950 für die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich künftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalt- und Terrortaten, ausrichten.

Unter anderem sollen Entschädigungszahlungen deutlich erhöht und der Zugang zu Hilfen erleichtert werden. So sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen und Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte deutlich erhöht werden. Außerdem sollen die Waisenrenten und die Übernahme der Bestattungskosten erhöht werden. Auch eine verbesserte Unterstützung für Überführungen ist geplant. Alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland sollen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus gleichbehandelt werden. Neu eingeführt werden die Schnellen Hilfen, also Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, den bisher in der Gewaltopferentschädigung verwendeten Gewaltbegriff neu zu definieren. Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt (zum Beispiel schwerem Stalking und Menschenhandel) eine Entschädigung erhalten können.

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