Berlin: (hib/CHE) Im Juli 2019 hat das Bundesversicherungsamt (BVersA) gegenüber Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14587) auf eine Kleine Anfrage (19/13919) der AfD-Fraktion.