Keine BZSt-Korrekturbitten im Juli 2019
Berlin: (hib/HLE) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Juli 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14269(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das BZSt gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472(Dokument, öffnet ein neues Fenster).