Ombudsstellen nicht zentral erfasst
Berlin: (hib/CHE) Die Entscheidung über die Einrichtung von Ombudsstellen in den Jobcentern liegt in der Verantwortung der einzelnen Einrichtungen und wird von der Bundesagentur für Arbeit deshalb nicht zentral erfasst. Die Bundesregierung begrüße aber grundsätzlich die Schaffung von mehr Transparenz und Bürgernähe, schreibt sie in ihrer Antwort (19/15687) auf eine Kleine Anfrage (19/15271) der Fraktion Die Linke.