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18.12.2019 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 1436/2019

Erleichterter Abschuss von Wölfen

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf zu Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz zum erleichterten Abschuss von Wölfen (19/10899) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen in der Ausschussfassung angenommen. Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stimmten die CDU/CSU und die SPD sowie die FDP und die Linke zu. Die Grünen enthielten sich, die AfD lehnte den Änderungsantrag ab. Weitere Änderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheiten. Ein Antrag der FDP-Fraktion zum Wolfsmanagement (19/10792) wurde bei Zustimmung von FDP und AfD mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht am Donnerstagnachmittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Der Gesetzentwurf sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragraphen zum Umgang mit dem Wolf einzuführen, sodass der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert werden kann. Künftig sollen mehrere Tiere eines Rudels, aber auch ganze Rudel entnommen werden können.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen regelt, dass die Jagdausübungsberechtigten „regelmäßig, vor Beginn der Maßnahme in geeigneter Weise zu benachrichtigen sind“. Außerdem wird festgelegt, dass als zumutbare Alternativen zur Abwendung von Nutztierrissen durch den Wolf, Schutzmaßnahmen wie wolfsabweisende Zäune oder der Einsatz von Herdenschutzhunden zu prüfen seien. Weiter regelt der veränderte Gesetzentwurf, dass auch Schäden durch einen Wolf an Weidetieren von Hobbyhaltern „eine Begründung dafür darstellen können, dass ernste wirtschaftliche Schäden“ drohen, heißt es im Änderungsantrag.

In der Diskussion verteidigte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf. Durch das Anwachsen der Wolfspopulation hätten die Konflikte im ländlichen Raum zugenommen. Mit dem Änderungsantrag habe man dafür gesorgt, dass nicht nur Weidetierhalter geschützt, sondern auch einzelne, kleine Hobbyhalter mit aufgenommen würden. 2020 soll zudem geprüft werden inwieweit in Gebieten wie etwa Deichen oder Hochgebirgen weitere Maßnahmen zum Weidetierschutz ergriffen werden können, kündigte er an.

Eine Vertreterin der FDP-Fraktion sagte, der Wolf sei international nicht vom Aussterben bedroht. Die FDP-Fraktion fordere daher, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und damit die Berechtigten, die Wölfe schießen können, zu erweitern. Sie verwies auch auf das Problem der nicht aktuellen Zahlen zum Bestand und forderte, dabei schneller zu werden.

Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion sagte, es sei „ein großes Problem“, dass keine Zahl benannt werden könne, wann ein „günstiger Erhaltungszustand“ beim Wolf erreicht sei. Er betonte, dass ein strenger Schutz des Wolfes aus Sicht der AfD nicht erforderlich sei, da er nicht vom Aussterben bedroht sei. Problematisch sei, dass Rechtsstreitigkeiten drohen könnten, da es keine rechtlich sichere Definition davon gebe, was „erhebliche und ernsthafte Schäden“ seien, sagte er.

Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht helfe niemandem, da der Wolf eine streng geschützte Art bleibe, sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Um Tiere schießen zu können, müssten Ausnahmen definiert werden, was der Gesetzentwurf tue, indem Sonderregelungen definiert würden. Mit dem Gesetzentwurf werde der Herdenschutz verbessert und es gebe mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen, sagte er. Wichtig sei auch, dass es „keine generelle Absenkung des Schutzstandards“ auch für andere Arten gebe.

Ein Vertreter von Die Linke betonte, dass die natürliche Verjüngung im Wald nicht mehr funktioniere und die Jagdberechtigten ihrer Funktion zum Schutz des Waldes nicht genügend nachkämen. In dem Gesetzentwurf sehe er vor allem Probleme hinsichtlich der Rechtssicherheit und Vereinbarkeit mit europäischem Recht, da es kein einheitliches Monitoring in Deutschland gebe. Daraus resultierten „große finanzielle Risiken für Länder und Kommunen“, sagte er.

„Der Gesetzentwurf sollte mehr Rechtssicherheit nach sich ziehen, verfehlt dieses Ziel aber komplett“, betonte auch eine Vertreterin der Grünen. So könne der Gesetzentwurf zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU führen. Sie verwies auch auf die Gefahr, dass die Naturschutzbehörden, die nun den Abschuss von Wölfen genehmigen müssen, dadurch weniger Abschüsse genehmigen könnten, da niemand die Verantwortung für einen Abschuss tragen wolle.

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