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19.12.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1444/2019

Betätigungsverbote gegen Hisbollah

Berlin: (hib/STO) „Betätigungsverbote gegen Hisbollah entschlossen durchsetzen und ihre Netzwerke in Deutschland zerschlagen, Israel beistehen, Zivilgesellschaft in Libanon unterstützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16050), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „ein Gesamtkonzept einschließlich Betätigungsverboten vorzulegen, um das Werben um Mitglieder oder Unterstützer in Deutschland zu unterbinden und um das Rekrutierungs- und Finanzierungsnetzwerk der Hisbollah konsequent und lückenlos in Deutschland zu zerschlagen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderen „die Ziele, die Rhetorik, die Aufrüstung und die Gewalttaten der Hisbollah“ scharf verurteilen, „einschließlich den Beistand bei Kriegsverbrechen in Syrien“.

Wie die Fraktion ausführt, bedroht die Hisbollah als stärkste Partei der Schiiten und damit auch Bestandteil der Regierung und des Parlaments des Libanons „nicht nur die Stabilität im eigenen Land“. Sie leugne das Existenzrecht Israels und bedrohe insbesondere auch dessen Sicherheit. Zurecht habe das Bundesverwaltungsgericht 2015 „festgestellt, dass jegliches Handeln der Hisbollah gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist“.

Auch Deutschland sei „ Drehscheibe der logistischen und finanziellen Verbrechensaktivitäten der Hisbollah“, heißt es in der Vorlage weiter. Dabei gebe es keine zentrale, der Hisbollah zuzuordnende juristische Person. Schätzungen gingen allerdings von etwa 30 verschiedenen Vereinsstrukturen in Deutschland mit rund 1.000 Mitgliedern aus, die der Hisbollah zuzurechnen seien. Daher sei es wichtig, dass die Bundesregierung „ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorlegt, das auch die Einnahmequellen von politisch motivierten Geschäften, wie im Falle der Hisbollah, austrocknet“.

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