Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung strebt eigenen Angaben zufolge nach aktuellem Planungsstand an, das Bundesgesetzblatt ab dem 1. Januar 2022 elektronisch zu veröffentlichen. Wie sie in ihrer Antwort (19/16162(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ferner ausführt, plant sie zudem, die Papierfassung des Bundesgesetzblattes mit Erscheinen der ersten elektronischen Ausgabe einzustellen.