Endverbleib von Rüstungsgütern
Berlin: (hib/FNO) Über den konkreten Inhalt der Endverbleibserklärungen von Ausfuhrgenehmigungen nach Saudi-Arabien gibt die Bundesregierung keine weiteren Auskünfte. Sie beruft sich auf die exekutive Eigenverantwortung und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014. In der Antwort (19/15407) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14922) geht es unter anderem um den Verbleib von Rüstungsgütern in den am Jemenkrieg beteiligten Ländern. Daneben macht die Bundesregierung Angaben zu Laufzeiten für Sammelausfuhrgenehmigungen von Flugzeugteilen.