Nutzung von Fangmöglichkeiten
Berlin: (hib/EIS) Die deutschen Fischfangmöglichkeiten werden in den jährlichen Verordnungen der EU über die Gesamtfangmengen und Quoten festgesetzt. Diese Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen zur Ausübung der Fischerei, soweit dies den Umfang der erlaubten Fangmengen betrifft, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (19/16507) auf eine Kleine Anfrage (19/15934) der Fraktion Die Linke. Das Seefischereigesetz gehe von dem Grundsatz der freien Fischerei aus, die nur dann beschränkt werden könne, wenn sie aufgrund des Fischereirechts der EU oder aufgrund nationalen Rechts beschränkt werde. Die Deutschland nach EU-Recht zugewiesenen Fangmöglichkeiten für 2020 müssen daher der deutschen Fischerei zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.