Korrekturbitten des Thünen-Instituts
Berlin: (hib/FNO) Um Korrekturbitten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18860) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18662). Danach gibt das Institut lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom TI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Im August 2019 hat es laut Antwort kein Ersuchen des TI um Korrekturen von Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegeben.