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02.06.2020 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 565/2020

Änderung der Verdienststatistik

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes vorgelegt (19/19361). Damit solle zum einen die Datenbasis für die Mindestlohnforschung gestärkt werden, begründet die Bundesregierung den Vorstoß. Die bisherigen Erhebungsmuster reichten nicht aus. Zum anderen werde in der Politik seit längerem ein größerer Datenbedarf zur Analyse des Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern gesehen. „So wird unter anderem eine jährliche Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap gefordert, die bisher nur alle vier Jahre aus Basis der Verdienststrukturerhebung erfolgen kann.“ Mit der Gesetzesänderung werden diesen Nutzeranforderungen entsprochen. Es sei vorgesehen, eine monatliche digitale Verdiensterhebung einzuführen und dabei die Deckung des zusätzlichen Datenbedarfs durch die Ausnutzung von Automatisierungs- und Digitalisierungspotenzialen so belastungsarm wie möglich für die Wirtschaft zu realisieren.

Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten für die Statistischen Landesämtern in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro. Für den Bund entstünden einmalige Umstellungskosten von etwa 800.000 Euro für die Länder etwa 4,4 Millionen Euro.

Der Bundesrat äußert in einer Stellungnahme Sorgen über den Aufwand für Unternehmen. Er bitte im weiteren Verfahren dafür Sorge zu tragen, dass eine Mehrbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen vermieden wird. Die Bundesregierung erklärt dazu, sie sei bestrebt, die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen so gering wie möglich zu halten. „Etwaige unvermeidbare Mehrbelastungen in einem Verfahren sollen möglichst an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden.“

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