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02.06.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 567/2020

Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) zu machen und hohe Sicherheitsstandards zu etablieren. Das geht aus dem „Aktionsplan der Bundesregierung über unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“ hervor, der als Unterrichtung (19/18800) vorliegt. Es gelte, das automatisierte und vernetzte Fliegen in die Praxis zu bringen und den Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt zu gewährleisten. Gelinge dies, könnten UAS-Anwendungen in Deutschland vorangebracht und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als eines der führenden innovativen Technologieländer sichergestellt werden, heißt es in der Vorlage.

Deutschland verfügt laut Bundesregierung über eine aktive Gründerszene und weltweit führende Unternehmen in den Bereichen Industrie und Dienstleistungen. Anwendungsnahe Einrichtungen wie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) lieferten im Zusammenspiel mit einer gut aufgestellten universitären und außeruniversitären Luftfahrtforschung entscheidende technologische Beiträge für neue, innovative UAS-Anwendungen. „Wir wollen, dass UAS-Dienstleistungen und -Technologien in Deutschland entwickelt werden und zur Anwendung kommen. Dies ist Voraussetzung dafür, in diesem Wachstumsmarkt auch international eine bedeutende Rolle zu spielen“, schreibt die Bundesregierung. Die schnelle Einführung von UAS sei ein wesentlicher Standortfaktor der Zukunft und demonstriere die Innovationsfähigkeit und -freundlichkeit Deutschlands.

Um schnellstmöglich vom Probebetrieb zur regulären Anwendung von UAS zu kommen, plant die Regierung, Erlaubnisverfahren „unter Beibehaltung der heutigen Standards in allen Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Natur- und Umweltschutzes“ zu vereinfachen. Ein wichtiges Element sei die innovationsfreundliche und unbürokratische Vereinheitlichung von Prozessen, um Anwendungen im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen. „Wir wollen den rechtlichen Rahmen und die Verwaltungsstrukturen fit machen für die Innovationen von morgen“, heißt es in der Unterrichtung.

Die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beim Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt müssten dabei einbezogen werden, wird gefordert. „Nur wenn wir auch für diese Handlungsfelder zufriedenstellende Lösungen finden, werden wir die Chancen der neuen Technologie nutzen und gleichzeitig bestehende Risiken vermeiden können“, macht die Bundesregierung deutlich. So könne es gelingen, „durch UAS einen echten Mehrwert für die Gesellschaft zu erzielen und damit eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen“.

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