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02.06.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 569/2020

Telearbeitsplätze in der Bundesverwaltung

Berlin: (hib/STO) Um Telearbeitsplätze in der Bundesverwaltung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19441) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18099). Danach bietet die Bundesverwaltung seit den 1990er Jahren „ihren Mitarbeitern verschiedene Möglichkeiten der Telearbeit (an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz) oder des mobilen Arbeitens, beispielsweise langfristiges mobiles Arbeiten aus persönlichen oder dienstlichen Gründen, vorübergehendes mobiles Arbeiten (zeitlich befristet) aus persönlichen oder dienstlichen Gründen oder voraussetzungsloses mobiles Arbeiten“. Dabei haben sich die Vereinbarungen in den einzelnen Behörden den Angaben zufolge in dieser Zeit mit Blick auf die Bedarfe der Beschäftigten und der Dienststellen, die Veränderungen der Tätigkeitsbereiche sowie technischen Möglichkeiten weiterentwickelt und wurden zum Teil mehrfach angepasst.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, setzt die Teilnahme an der Telearbeit beziehungsweise am mobilen Arbeiten grundsätzlich ein geeignetes Aufgabengebiet voraus. In der Regel seien Aufgaben oder Tätigkeiten zur Bearbeitung außerhalb der Dienststelle nicht geeignet, die etwa einen ständigen Rückgriff auf umfangreiche schriftliche Unterlagen sowie zentrale Dokumentationsbestände erfordern. Nicht geeignet seien auch Tätigkeiten in den Servicebereichen, in denen die Arbeitsleistung ausschließlich durch persönliche Präsenz der Beschäftigten in der Dienststelle erbracht werden kann. In anderen Fällen wie zum Beispiel im Bereich der Registratur- und Vorzimmertätigkeiten bedürfe es jeweils einer Einzelfallprüfung.

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