Internetabschaltungen in Indien
Berlin: (hib/AHE) Die indische Regierung schaltet nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig präventiv vor antizipierten gewaltsamen Protesten lokal und auch regional den Internetzugang vor allem mobiler Dienste ab. So habe die Nichtregierungsorganisation „Software Freedom Law Center“ im Jahr 2019 insgesamt 106 Abschaltungen erfasst, die meisten davon in Kaschmir und Rajasthan/Uttar Pradesh, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/19454) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17903). Auf der Rechtsgrundlage des „Telegraph Act“ könnten die indischen Bundesstaaten Abschaltungen auch eigenverantwortlich vornehmen, um Kommunikation bei „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ zu blockieren. Die mit der Abschaffung des Autonomiestatus des ehemaligen Bundesstaates Jammu und Kaschmir am 5. August 2019 einhergehenden umfassenden Internetbeschränkungen zur Terrorabwehr, die auch vom Obersten Gerichtshof kritisiert worden seien, habe die indische Regierung im neuen Unionsterritorium Jammu und Kaschmir mittlerweile teilweise zurückgenommen, allerdings zunächst nur für sehr langsame 2G-Verbindungen und 300 Webseiten, wodurch der Internetzugang weiterhin stark eingeschränkt bleibe.
Des Weiteren gibt die Bundesregierung in der Antwort Auskunft über ihre Kenntnisse zu Internetabschaltungen in Myanmar, im Irak und im Iran, in der demokratischen Republik Kongo, in Simbabwe sowie im Tschad.