Polizeiliche Zusammenarbeit mit Chile
Berlin: (hib/STO) Polizeiliche Zusammenarbeit mit Chile ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19388) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18414). Darin führt die Bundesregierung aus, sie habe „schon kurz nach den ersten Ausschreitungen in Chile im Oktober/November 2019 und damit einhergegangenen Berichten über gewaltsame Übergriffe durch Angehörige der Sicherheitskräfte ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe gefordert und ihre Erwartung geäußert, dass festgestellte Rechtsverstöße mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden“. Es sei zu begrüßen, dass die chilenische Regierung unabhängige Untersuchungen im Land ermöglicht habe, schreibt die Bundesregierung weiter und verweist „auf entsandte Missionen des Büros der Hohen Kommissarin für Menschenrechte (OHCHR), von Human Rights Watch und von Amnesty International“.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat die chilenische Regierung „frühzeitig ihr Interesse an deutscher Expertise zur Unterstützung eines Reformprozesses der Polizei, insbesondere mit Blick auf gesellschaftliche Akzeptanz sowie polizeiliche Maßnahmen der Kommunikation und Deeskalation, zum Ausdruck gebracht“. Der OHCHR-Bericht habe später eine solche Weiterbildung der chilenischen Polizei ausdrücklich empfohlen.
Weiter schreibt die Bundesregierung, sich insbesondere durch die Erkenntnisse der OHCHR-Mission in ihrer Auffassung bestätigt zu sehen, „dass die deutsche Unterstützung in diesem Bereich geeignet sein kann, zukünftige vermeidbare Eskalationen bei Demonstrationen in Chile zu vermeiden“. Das chilenische Ersuchen abzulehnen „hätte jedenfalls bedeutet, von vornherein auszuschließen, dass ein solcher Mehrwert gegeben sein könnte, und sich damit über entsprechende Expertenanalysen hinwegzusetzen“.