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09.06.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 588/2020

Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden

Berlin: (hib/HAU) Der Ausbau beziehungsweise Neubau der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Maßnahme ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden Hinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung) dient laut Bundesregierung der Zu- und Abführung der prognostizierten stark wachsenden Schienenverkehre nach Fertigstellung des Tunnels der Festen Fehmarnbeltquerung in der Region. Das geht aus dem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg - Lübeck - Puttgarden“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/19500) vorliegt. Vorgesehen sei der zweigleisige Ausbau zwischen Bad Schwartau und Puttgarden mit einer Streckenlänge von 88 Kilometern (55 Kilometer Neubau) sowie die Elektrifizierung zwischen Lübeck und Puttgarden.

Das Land Schleswig-Holstein habe von 2010 bis 2014 ein Raumordnungsverfahren (ROV) nach Paragraf 14 des Landesplanungsgesetzes durchgeführt, heißt es in der Vorlage. Der Lösungsvorschlag des ROV sei in der weiteren Planung vor allem im Hinblick auf Umweltverträglichkeitsbelange optimiert worden und bilde die vorgelegte Vorzugsvariante. Diese diene der Erreichung des Projektziels und erfülle - vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren - die gesetzlichen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit „vollumfänglich“.

Aufgrund des maßvollen Umgangs mit Forderungen aus der Region geht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der Vorlage zufolge davon aus, „dass mit der Vorzugsvariante der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird“. Der Projektbeirat erhebe zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, „die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und folglich in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigt werden konnten“, heißt es in dem Bericht. Die Forderungen bezögen sich im Wesentlichen auf Maßnahmen entlang der Strecke zu einer weitergehenden Lärmminderung, die das gesetzlich normierte Maß „deutlich übersteigt“.

Sollten diese Forderungen im Zuge der Projektrealisierung umgesetzt werden, würde dies laut EBA zu erheblichen Mehrkosten, einer damit verbundenen Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors und einer Verlängerung der Bauzeit von bis zu sieben Jahren führen. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen werden. „Die Empfehlung lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der DB Netz AG für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen“, heißt es in der Unterrichtung.

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