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15.06.2020 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 609/2020

Geteiltes Echo auf Entsendegesetz-Novelle

Berlin: (hib/SAS) Auf ein geteiltes Echo ist bei Experten der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Arbeiternehmer-Entsendegesetzes gestoßen. In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag kamen die Fachleute teils zu sehr unterschiedlichen Urteilen. Die Vertreter der Gewerkschaften kritisierten unter anderem, die Vorlage werde den politischen Zielsetzungen nicht gerecht, für eine Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Arbeitnehmern sowie einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Vertreter der Arbeitgeberverbände hingegen befürchten, die geplante Neuregelung könne zu mehr Bürokratie führen und so die Entsendung von Arbeitnehmern für deutsche Unternehmen insgesamt erschweren.

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/19371) ist die Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie in deutsches Recht. Bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge sollen nicht mehr nur im Baugewerbe gelten, sondern in allen Branchen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland angewendet werden, wenn diese Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Neben dem Gesetzentwurf lagen der Anhörung auch Anträge der FDP (19/259) und der Fraktion Die Linke (19/19259) zugrunde.

Besonders strittig bewertet wurde in der Anhörung unter anderem, dass regionale Tarifverträge nicht vom Gesetzentwurf erfasst werden sollen. So betonte Nadine Absenger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dass die regionalen Tarifverträge ihre Wirkung bislang nur bei Langzeitentsendungen entfalten würden. „Das ist eine Einschränkung der EU-Entsenderichtlinie“, ergänzte sie. Darüber hinaus wertete sie es als problematisch, dass der Entwurf nur die Erstreckung auf drei Entgeltstufen vorsehe. Eine solche Regelung sei geeignet, Lohndumping Vorschub zu leisten.

Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertrat hingegen die Auffassung, bei kurzzeitigen Entsendungen von weniger als 12 bis 18 Monaten sei es „sogar unzulässig, regionale Tarifverträge zu erstrecken“. Die EU-Richtlinie schreibe nur Entgelttarifverträge in dieser Phase vor, wenn „sie zwingend verbindlich seien“.

Dieser Einschätzung widersprach Franz Josef Düwell, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht: Die regionalen Tarifverträge seien sehr wohl mit dem deutschen System vereinbar, da die Tarifautonomie es zulasse, an den Betriebssitz ebenso anzuknüpfen wie an den Arbeitsort. Werde letzteres ausgeschlossen, sei dies ein „unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie“, betonte Düwell.

Dem widersprach Martin Franzen, Arbeitsrechtler an der Universität München. Er wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie grundsätzlich auf „allgemeinverbindliche Tarifverträge“ abstelle. In Deutschland sei die Anknüpfung an Bundestarifverträge, und damit der Ausschluss regionaler Verträge, geltendes Recht. „Dies hat die EU-Kommission nie bemängelt“ und zeige, dass die EU-Entsenderichtlinie nicht dazu zwinge, regionale Verträge zu erfassen, so Franzen. Allerdings schließe sie es auch nicht aus, räumte er ein.

Einen anderen Kritikpunkt brachte Indra Harder, Gesamtmetall - Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, an. Sie äußerte die Befürchtung, die geplante Novelle werde mit ihren Regelungen zu zeitlichen Ausnahmen und Beschränkungen für mehr Bürokratie sorgen.

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