Beobachtung durch Verfassungsschutz
Berlin: (hib/STO) Laut Bundesregierung existieren keine Anweisungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur Beobachtung von Mandatsträgern der AfD. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/19826) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19396) weiter hervorgeht, haben auch bisher keine solchen Anweisungen existiert.