+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.06.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 621/2020

Kritik des Europäischen Rechnungshofs

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Nachhaltigkeit urbaner Mobilität in der EU diskutiert. Der Rechnungshof hatte Verkehrsprojekte in verschiedenen EU-Staaten - unter anderen in Deutschland (Leipzig und Hamburg) - untersucht, zu denen es eine EU-Förderung gab, und unter anderem an der fehlenden Einbettung der Projekte in strategische Mobilitätskonzepte, der mangelnden Datengrundlage auf der die Projekte existieren und der defizitären nationalen Kofinanzierung Kritik geübt. Aus Sicht der Rechnungsprüfer haben die eingesetzten Mittel mit Blick auf eine nachhaltige urbane Mobilität nichts gebracht. Es gebe keine eindeutigen Anzeichen dafür, dass die Städte ihre Ansätze im Hinblick auf die Mobilität wesentlich ändern, heißt es in der Vorlage. Es sei kein signifikanter Rückgang der Pkw-Nutzung zu verzeichnen. Zudem liege die Luftverschmutzung in vielen Städten immer noch über den Grenzwerten.

Vertreter von Unions-, SPD- und FDP-Fraktion machten während der Sitzung deutlich, dass sie diese pauschale Kritik nicht teilen. Die Vorhaben in Leipzig und Hamburg verfügten über eine detaillierte Datenbasis und seien in eine übergeordnete Strategie eingebettet, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Gleichwohl gehörten die Vergabekriterien geschärft, damit die Nachhaltigkeitsziele erfüllt werden.

Der Vertreter der Unionsfraktion verwies auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen für Mobilitäts- und Verkehrsplanungskonzepte. Zugleich machte er deutlich, dass die NO2-Belastung in den Städten stetig sinken würde. Dennoch müssten die Luftreinhaltepläne fortgeschrieben werden.

Dass die EU-Förderung die verkehrlichen Ansätze auf lokaler Ebene nicht entscheidend geändert hat, zeigt aus Sicht der AfD-Fraktion, dass die EU nicht in der Lage ist, das Geld der Steuerzahler so auszugeben, dass die selbstgesteckten Ziele erreicht werden. Kritik übte der Fraktionsvertreter auch daran, dass die EU versuche, die individuelle Pkw-Nutzung gezielt unattraktiv zu machen.

Aus Sicht der Linksfraktion ist die Mittelvergabe durch die EU zu unterstützen. Bedauerlicherweise sei aber kaum eine Wirksamkeit zu verzeichnen, was an der Finanzierung und an fehlenden kommunalen Gesamtkonzepten liege. Daher seien die Forderungen des Europäischen Rechnungshofs, die Mittelvergabe an die Einbettung der Projekte in solche Konzepte zu binden, verständlich.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte es, dass der Europäische Rechnungshof die Wirkung der Ausgabe von EU-Geldern überprüft. Als „inadäquate Reaktion“ bezeichnete er die Aussagen aus den Reihen der Koalition, wonach bei den deutschen Projekten alles gut sei und der Rechnungshof in seiner Beurteilung falsch liege.

Marginalspalte