FDP will Corona-Verordnungen erhalten
Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion will die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/20042) der Fraktion.
Die Regelungen seien außerhalb einer epidemischen Lage vom Parlament zu treffen. Für ein solches Gesetzgebungsverfahren müsse eine Übergangsregelung geschaffen werden, mit der die Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft blieben.
Die Abgeordneten schlagen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden.
Der Bundestag hatte am 25. März eine epidemische Lage von nationalem Ausmaß festgestellt. Der Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage wieder auf, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.