Unrechtmäßige Inhaftierung
Berlin: (hib/MWO) Für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahmen haben sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch ausgesprochen. Anlass der Anhörung waren Gesetzentwürfe des Bundesrates (19/17035) und der AfD-Fraktion (19/15785) sowie Anträge der FDP-Fraktion (19/17744) und der Linksfraktion (19/17108) vor.
Rechtsanwalt Stefan Conen, Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV), begrüßte, dass nach Initiativen der Länder Hamburg, Thüringen und Bayern das rechtsstaatlich drängende Thema angemessener Haftentschädigung für zu Unrecht inhaftierte Menschen nunmehr auch vom Bundesrat auf die rechtspolitische Tagesordnung gesetzt werde. Die Initiative der Länder reiche jedoch nicht aus. Der DAV fordere eine Erhöhung der Entschädigungssumme auf mindestens 100 Euro pro Tag. Die Verbesserung der Rechtslage zu Unrecht Inhaftierter könne sich jedoch nicht nur in der Erhöhung der Pauschale erschöpfen. So müsse zur Unterstützung eines zu Unrecht Inhaftierten bei Wiedereingliederung und bei der Verfolgung seiner Ansprüche staatliche Unterstützung gewährt werden.
Bernd Müssig, ebenfalls Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, erklärte, es entspräche der Selbstbeschreibung und den Ansprüchen eines humanen Rechtsstaats, Menschen für zu Unrecht erlittene Haft angemessen und unkompliziert zu entschädigen und ihnen für den Weg zurück in die Gesellschaft Hilfen anzubieten. Die bisherigen Regelungen zur Haftentschädigung für zu Unrecht inhaftierte Menschen in Deutschland erwiesen sich für die Betroffenen als kleinlich, wenn nicht gar hartherzig, jedenfalls aber als maßgeblich fiskalisch orientiert. Zu Unrecht inhaftierte Menschen hätten keine Lobby.
Auch für die Hamburger Rechtsanwältin Iris-Maria Killinger ist die seit 2009 gezahlte Entschädigungssumme von 25 Euro „unangemessen niedrig“. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung auf 75 Euro sei zu begrüßen. Sie biete allen Beteiligten Rechtssicherheit. Allerdings wäre eine noch höhere Entschädigungssumme, wie von der Opposition gefordert, besser. Dies würde sich auch auf Haftentscheidungen auswirken, sagte Killinger. Eine hohe Entschädigungssumme könne die Dauer von Untersuchungshaft verkürzen und Entschädigungsverfahren vereinfachen.
Axel Dessecke, stellvertretender Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, erklärte in seiner Stellungnahme, dass Informationen zu der Thematik aus den amtlichen Statistiken nur in sehr eingeschränktem Umfang zur Verfügung stünden. Trotzdem bestehe ein weitgehender rechtspolitischer Konsens darüber, dass es mit einer geringfügigen Erhöhung etwa in der Größenordnung von Inflationsraten der letzten Jahre nicht getan sei. Mit einer Erhöhung der Pauschale mindestens um den Faktor 3 würde der Gesetzgeber deutlich machen, so Dessecke, dass die persönliche Freiheit ein hohes Gut ist und die Höhe entsprechender Entschädigungen in Geld nicht vorrangig von fiskalischen Erwägungen abhängen darf. Die Gesetzesänderung solle möglichst bald in Kraft treten.
Der Koblenzer Staatsanwalt Simon Pschorr von der Neuen Richtervereinigung (NRV) schlug eine gestaffelte Entschädigung vor. Danach solle der Paragraf 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) eine Entschädigung von 100 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung bis einschließlich zum sechzigsten Tag der Freiheitsentziehung, von 150 Euro bis einschließlich zum einhundertzwanzigsten Tag der Freiheitsentziehung, von 200 Euro bis einschließlich zum einhundertachtzigsten Tag der Freiheitsentziehung und von 250 Euro ab dem einhunderteinundachtzigsten Tag der Freiheitsentziehung vorsehen. Mit dieser Neuregelung könnte sowohl dem bestehenden Pauschalierungsbedürfnis als auch der Kompensation zunehmender Haftfolgen Rechnung getragen werden.
Der Richter am Bundessozialgericht Bernhard Joachim Scholz vom Deutschen Richterbund befasste sich in seiner Stellungnahme mit sozialrechtlichen Fragestellungen, die der Gesetzentwurf der AfD aufwerfe. Die darin vorgeschlagene Regelung zur gesetzlichen Rentenversicherung sei abzulehnen, weil ein Anspruch auf Ersatz eines materiellen Schadens - auch in Form einer haftbedingt geringeren Rentenhöhe - bereits jetzt bestehe.
Die Abgeordneten begrüßten die breite Zustimmung zu den Entwürfen und Anträgen und wollten unter anderem wissen, wie lange es dauere, bis ein zu Unrecht Inhaftierter eine Entschädigung erhalte und was dies für Auswirkungen habe, wie die Praxis in anderen Ländern aussehe und wie eine bessere Betreuung nach der Entlassung sichergestellt werden könne.
Laut Entwurf des Bundesrates soll der Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden auf 75 Euro pro Hafttag angehoben werden. Eine Verdreifachung des mit 25 Euro als zu gering kritisierten Satzes sei erforderlich, aber auch ausreichend, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken von Paragraf 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen angemessen Rechnung zu tragen, heißt es darin. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion und die Anträge der FDP und der Linken sehen noch höhere Haftentschädigungen vor. Die AfD will den Entschädigungsanspruch auf 100 Euro und, falls die Freiheit länger als ein Jahr unrechtmäßig entzogen wurde, auf 200 Euro je angefangenen Tag der Freiheitsentziehung erhöhen, FDP und Linke schlagen in ihren Anträgen eine Tagespauschale von 150 Euro von Anfang an vor.